Aufgaben und Pflichten des Elternbeirates und des Schulelternbeirates

Aufgaben und Pflichten

des Elternbeirates (EB):

  • wird von den Eltern einer Klasse gewählt,
  • erhält Einblick in das „System Schule“ und gestaltet Schule aktiv mit,
  • ist Ansprechpartner für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer,
  • er nimmt an den Sitzungen des Schulelternbeirates teil und vertritt dort die Belange seiner Klasse,
  • er vermittelt in Problemfällen, die eine ganze Klasse oder einen Großteil einer Klasse betreffend (nicht in Einzelproblemen),
  • wirkt aktiv bei Veranstaltungen der Schule, wie Sommerfeste usw. sowie deren Planung und Organisation mit,
  • bemüht sich das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler zu vertiefen,
  • setzt sich für Wünsche und Anregungen der Eltern ein,
  • fördert die Anteilnahme der Eltern am Leben und Arbeiten der Schule,
  • Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich.
  • Die Mitglieder haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft Verschwiegenheit zu bewahren über alle Angelegenheiten, die ihnen während ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt werden.

 

des Schulelternbeirates (SEB):

  • setzt sich aus den gewählten Klassenelternbeiräten zusammen
  • die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte ein Vorstandsteam, welches mindestens einmal pro Halbjahr in Absprache mit der Schulleitung die Elternbeiratssitzung organisiert und moderiert
  • er ist Sprachrohr aller Eltern gegenüber Kollegium und Schulleitung.
  • Nimt aktiv an der Schulkonferenz teil und ist über die Schule und deren Vorhaben informiert und hat Stimmrecht bei wichtigen Schulangelegenheiten.