Fragen und Antworten

1.    Was ist der Pakt für den Ganztag (PfdG)?

Der PfdG beruht auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und dem Schulträger über die Einführung von ganztägigen Angeboten. Land und Schulträger übernehmen erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot.

Der PfdG soll den Ausbau des Ganztagsprogramms des Landes weiter beschleunigen und intensivieren und wird aktuell stark gefördert und forciert. Parallel hierzu nimmt die Förderung für andere Betreuungsmodelle ab.

Der PfdG soll zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beitragen.

Die teilnehmenden Schulen müssen eine tägliche verlässliche Nachmittagsbetreuung und über 6 Wochen der Ferienzeit eine Ferienbetreuung anbieten.

 

2.    Was unterscheidet den PfdG von einer „normalen“ Nachmittagsbetreuung?

Der PfdG ist als ein Ganztagesmodell zu betrachten. Somit sind der Schulvormittag und der Nachmittag eng verzahnt: Lehrer*innen und Pädagog*innen werden auch am Nachmittag eingesetzt und leiten teilweise auch die AGs.

Die Teilnahme am PfdG ist grundsätzlich für alle Kinder freiwillig, doch ist Ihr Kind angemeldet, ist die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtend.

Ist ein Kind krank oder hat am Nachmittag einen anderen Termin, ist es zu entschuldigen. Ein unentschuldigtes Fehlen gilt am Nachmittag, wie am Vormittag, als unentschuldigter Fehltag.

Die pädagogische Planungs- und Leitungsverantwortung obliegt der Schulleitung und der Ganztageskoordinatorin.

Der Träger des PfdGs ist an der Grundschule Bonbaden die AWO in Kooperation mit dem Lahn-Dill-Kreis.

 

3.    Welche Zeitmodelle gibt es?

Kinder der Klassen 1 und 2 haben Unterricht bis um 12:15 Uhr,
Kinder der Klassen 3 und 4 haben zum Teil Unterricht bis 12:15 Uhr oder 13 Uhr.

An der Grundschule Bonbaden gibt es zwei Zeitmodule:

  • Modul 1 bis 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die AGs von 14:30 Uhr – 16 Uhr stattfinden. Ist Ihr Kind für das Modul 1 angemeldet, hat es aktuell nicht die Möglichkeit, an den AGs teilzunehmen.

  • Modul 2 bis 16 Uhr

Ab sofort endet die Betreuung am letzten Schultag vor den Ferien immer um 12 Uhr. (Stand 25.07.2022)

 

4.    Wie hoch sind die monatlichen Kosten und wie werden sie bezahlt?

Modul 1 – 07:00 Uhr – 14:30 Uhr = 40 €

Modul 2 – 07:00 Uhr – 16 Uhr = 60 €*

*AGs sind grundsätzlich inklusive, für manche AGs können allerdings geringfügige Zusatzkosten (z.B. Buskosten, …) entstehen.

Die Betreuungskosten werden ganzjährig durchgehend erhoben, d. h. auch in den Ferien. Ihr Kind hat so die Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten an der Ferienbetreuung teilzunehmen.

Zu den Betreuungskosten kommen 4,50 € für jedes eingenommene (oder nicht abbestellte) warme Mittagessen hinzu (siehe Punkt 12).

Die Kosten für die Betreuung werden von der AWO von Ihrem Konto abgebucht. Beachten Sie, dass die Kosten für das Essen von Ihnen zum Monatsersten an MensaMax überwiesen werden muss.

 

5.    Wie sind die Anmeldemodalitäten?

Die Anmeldung zur Betreuung erfolgt über die AWO, die An- und Abmeldung zum Mittagessen über „MensaMax“. Dort melden Sie Ihr Kind für jedes Schulhalbjahr an.

Es ist möglich, dass Ihr Kind nur an manchen Tagen bis 14:30 Uhr oder bis 16 Uhr in der Schule bleibt, sollte es Änderungen geben, sind diese frühzeitig der Teamleitung mitzuteilen. Zudem ist Ihr Kind, sobald es einen Tag in der Woche bis 14:30 Uhr oder bis 16 Uhr bleibt, für das entsprechende Modul angemeldet. Folglich muss dann auch der jeweilige Preis gezahlt werden.

Beispiel:
Ihr Kind möchte nur an einer AG in der Woche teilnehmen und nur an diesem Tag bis 16 Uhr bleiben?
Dann melden Sie Ihr Kind für diesen Tag bis 16 Uhr in der Betreuung an. Ihr Kind ist dann in Modul 2 angemeldet und Sie zahlen rückwirkend zum Beginn des Halbjahres monatlich 60 € (zzgl. Mittagessen). Die Kosten für die Betreuung werden ab dem 01.08. bzw. 01.02. erhoben (siehe Anmeldevertrag der AWO)
Falls sich das für Sie nicht lohnt, kann Ihr Kind dann natürlich auch an weiteren Tagen bis 16 Uhr bleiben und an AGs teilnehmen.
Zu Beginn des Schuljahres gibt es immer eine kostenlose Schnupperzeit für unsere Erstklässler.

 

6.    Wie kann ich mein Kind abmelden, wenn es krank ist oder wir einen Termin haben?

Die Abmeldung kann wie gewohnt schriftlich erfolgen oder Sie melden Ihr Kind morgens in der Schule für die Betreuung ab.
Denken Sie aber unbedingt daran, Ihr Kind in MensaMax vom Essen abzumelden. Die Essensbestellung kann bis 12 Uhr des Vortages bei MensaMax storniert werden.

 

7.    Welche AGs gibt es?

Es gibt wechselnde AGs, die den Bedürfnissen und Interessen der Kinder angepasst sind z.b. Natur auf der Spur, Musik-AG, Mediotheks-AG, Bewegungs-AG und weitere…

 

8.    Wann und wie kann ich mein Kind für die AGs anmelden?

Die Anmeldung zu EarlyBirds, Flöten- und Töpfer-AG sind verbindlich. Hier melden Sie Ihr Kind bitte bei dem entsprechenden AG-Leiter ab.

 

9.    Von wo bezieht die Betreuung das Mittagessen?

Das Mittagessen wird vom Catering „Iss mal anders“ aus Braunfels geliefert.
Unverträglichkeiten werden vom Caterer berücksichtigt, Allergien jedoch nicht.

 

10.         Ist das Mittagessen verpflichtend?

Das warme Mittagessen ist nicht verpflichtend, alldings muss Ihr Kind dann von zu Hause eine Brotdose mit Essen mitbringen. Das Aufwärmen mitgebrachter Speisen ist aus hygienischen Gründen leider nicht erlaubt.

 

11.         Wo kann ich den aktuellen Speiseplan einsehen?

Der aktuelle Speiseplan ist auf MensaMax zu finden.

 

12.         Wie hoch sind die Kosten für das Mittagessen?

Die Kosten für ein warmes Mittagessen belaufen sich aktuell auf 4,50 €.

 

13.         Wie kann ich mein Kind vom Mittagessen abmelden, wenn es krank ist?

Die Abmeldung vom Mittagessen müssten Sie bitte eigenständig über MensaMax vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass nicht abgemeldetes Mittagessen bezahlt werden muss!

 

14.         Wann und in welchem Umfang findet eine Ferienbetreuung statt?

Es finden insgesamt 6 Wochen Ferienbetreuung statt:

– letzte Osterferienwoche

– letzten 3 Wochen der Sommerferien

– letzte Herbstferienwoche

– letzte Winterferienwoche

 

15.         Wo kann ich das Programm der Ferienbetreuung einsehen?

Das Programm der Ferienbetreuung erhalten Sie 4 Wochen vor Ferienbeginn in Papierform oder per Mail.

 

16.         Wie kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden?

Die Anmeldung zur Ferienbetreuung kommt in Papierform oder per Mail. Sie melden Ihr Kind über das Anmeldeformular der AWO an und geben es in der Schule ab.

 

17.         Wo und wie kann ich finanzielle Unterstützung für die Betreuungskosten und/oder das Mittagessen beantragen?

Informationen zur Kostenübernahme der Betreuungskosten:

2022_Weiterführende Informationen Kostenübernahme Schulkindbetreuung

2023_Arbeitgeberbescheinigung

Informationen zur Kostenübernahme
Online-Antrag auf Kostenübernahme der Betreuungskosten (erfolgt über den Lahn-Dill-Kreis)
Sofern Sie technische oder inhaltliche Unterstützung bei der Abgabe des Antrages benötigen,
setzen Sie sich mit dem LDK per E-Mail in Verbindung:
Kostenuebernahme-grundschulbetreuung@lahn-dill-kreis.de

Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen (erfolgt über das JobCenter)
Bildung und Teilhabe – Gutscheine in MensaMax einstellen (Anleitung)

Bei Fragen sprechen Sie bitte Frau Brück an.