Fragen und Antworten

1.    Was ist der Pakt für den Nachmittag (PfdN)?

Der PfdN beruht auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und dem Schulträger über die Einführung von ganztägigen Angeboten. Land und Schulträger übernehmen erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot.

Der PfdN soll den Ausbau des Ganztagsprogramms des Landes weiter beschleunigen und intensivieren und wird aktuell stark gefördert und forciert. Parallel hierzu nimmt die Förderung für andere Betreuungsmodelle ab.

Der PfdN soll zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beitragen.

Die teilnehmenden Schulen müssen eine tägliche verlässliche Nachmittagsbetreuung und über 6 Wochen der Ferienzeit eine Ferienbetreuung anbieten.

 

2.    Was unterscheidet den PfdN von einer „normalen“ Nachmittagsbetreuung?

Der PfdN ist als ein Ganztagesmodell zu betrachten. Somit sind der Schulvormittag und der Nachmittag eng verzahnt: Lehrer*innen und Pädagog*innen werden auch am Nachmittag eingesetzt und leiten teilweise auch die AGs.

Die Teilnahme am PfdN ist grundsätzlich für alle Kinder freiwillig, doch ist Ihr Kind angemeldet, ist die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtend.

Ist ein Kind krank oder hat am Nachmittag einen anderen Termin, ist es zu entschuldigen. Ein unentschuldigtes Fehlen gilt am Nachmittag, wie am Vormittag, als unentschuldigter Fehltag.

Die pädagogische Planungs- und Leitungsverantwortung obliegt der Schulleitung (Frau Küllmer) und der Ganztageskoordinatorin (Frau Brück).

Der Träger des PfdNs ist an der Grundschule Bonbaden das DRK in Kooperation mit dem Lahn-Dill-Kreis.

 

3.    Welche Zeitmodelle gibt es?

Kinder der Klassen 1 und 2 haben Unterricht bis um 12:15 Uhr, Kiner der Klassen 3 und 4 haben ein Mal in der Woche Unterricht bis 13 Uhr.

An der Grundschule Bonbaden gibt es zwei Zeitmodelle:

  • bis 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die AGs von 14:30 Uhr – 16 Uhr stattfinden. Ist Ihr Kind für das Modell A angemeldet, hat es aktuell nicht die Möglichkeit, an den AGs teilzunehmen.

  • bis 16 Uhr

Ab sofort endet die Betreuung am letzten Schultag vor den Ferien immer um 12 Uhr. (Stand 25.07.2022)

 

4.    Wie hoch sind die monatlichen Kosten und wie werden Sie bezahlt?

Modell A – 08:00 Uhr – 14:30 Uhr = 40 €

Modell B- 08:00 Uhr – 16 Uhr = 60 €*

*AGs sind grundsätzlich inklusive, für manche AGs können allerdings geringfügige Zusatzkosten (bspw. Buskosten, …) entstehen.

Die Betreuungskosten werden ganzjährig durchgehend erhoben.

Zu den Betreuungskosten kommen 4,20 € für jedes eingenommene (oder nicht abbestellte) warme Mittagessen hinzu (siehe hierzu Punkt 12).

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Betreuungsangebote sowie für das Essen von Ihnen zum Monatsersten überwiesen werden müssen!

 

5.    Wie sind die Anmeldemodalitäten?

Die Anmeldung erfolgt über das Programm „MensaMax“. Dort melden Sie Ihr Kind für ein gesamtes Schulhalbjahr an. Über „MensaMax“ erfolgt auch die An- und Abmeldung vom Mittagessen.

Es ist möglich, dass Ihr Kind nur an manchen Tagen bis 14:30 Uhr oder bis 16 Uhr in der Schule bleibt, allerdings sind diese Tage zu Beginn des Schulhalbjahres festzulegen. Zudem ist Ihr Kind, sobald es einen Tag in der Woche bis 14:30 Uhr oder bis 16 Uhr bleibt, für das entsprechende Modell angemeldet. Folglich muss dann auch der jeweilige Preis gezahlt werden.

Beispiel:
Ihr Kind möchte nur an einer AG in der Woche teilnehmen und nur an diesem Tag bis 16 Uhr bleiben. Sie melden Ihr Kind für diesen Tag bis 16 Uhr in der Betreuung an. Ihr Kind ist dann automatisch in Modell B angemeldet und Sie zahlen monatlich 60 € (zzgl. Mittagessen). Falls sich das für Sie nicht lohnt, kann Ihr Kind dann natürlich auch an den anderen Tagen bis 16 Uhr bleiben und an weiteren AGs teilnehmen.

 

6.    Wie kann ich mein Kind abmelden, wenn es krank ist oder wir einen anderen Termin haben?

Die Abmeldung kann wie gewohnt schriftlich erfolgen oder Sie hinterlassen eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter der Betreuung. Denken Sie aber unbedingt daran Ihr Kind in MensaMax vom Essen abzumelden.

 

7.    Welche AGs gibt es?

Der aktuelle AG-Plan ist in „MensaMax“ einzusehen.

 

8.    Wann und wie kann ich mein Kind für die AGs anmelden?

Die Anmeldung zu den AGs erfolgt online über das Programm „MensaMax“.

 

9.    Von wo bezieht die Schule das Mittagessen?

Die Schule bezieht das Mittagessen vom Catering „Iss mal anders“ aus Braunfels.

 

10.         Ist das Mittagessen verpflichtend?

Ja, das Mittagessen ist für alle Kinder in Modell A und Modell B verpflichtend.

 

11.         Wo kann ich den aktuellen Speiseplan einsehen?

Der aktuelle Speiseplan ist auf MensaMax zu finden.

 

12.         Wie hoch sind die Kosten für das Mittagessen?

Die Kosten für ein warmes Mittagessen belaufen sich aktuell auf 4,20 €.

 

13.         Wie kann ich mein Kind vom Mittagessen abmelden, wenn es krank ist?

Die Abmeldung vom Mittagessen müssten Sie bitte eigenständig über MensaMax vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass nicht abgemeldetes Mittagessen bezahlt werden muss!

 

14.         Wann und in welchem Umfang findet eine Ferienbetreuung statt?

Es finden insgesamt 6 Wochen Ferienbetreuung statt:

1 Woche – Osterferien

3 Wochen – Sommerferien

1 Woche – Herbstferien

1 Woche – Winterferien

Die genauen Termine können Sie immer auf MensaMax einsehen.

 

15.         Wo kann ich das Programm der Ferienbetreuung einsehen?

Das Programm ist auf MensaMax einsehbar.

 

16.         Wie kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden?

Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über MensaMax.

 

17.         Wo und wie kann ich finanzielle Unterstützung für die Betreuungskosten und/oder das Mittagessen beantragen?

Informationen zur Kostenübernahme der Betreuungskosten:

https://www.lahn-dill-kreis.de/fileadmin/user_upload/ldk/LDK/Buergerservice/Jugend___Familien/Kindertagesbetreuung/2021_01_06_Informationen_zur_Kostenuebernahme_Kita.pdf

 

Informationen zur Kostenübernahme
Online-Antrag auf Kostenübernahme der Betreuungskosten (erfolgt über den Lahn-Dill-Kreis)
Sofern Sie technische oder inhaltliche Unterstützung bei der Abgabe des Antrages benötigen,
setzen Sie sich mit dem LDK per E-Mail in Verbindung:
Kostenuebernahme-grundschulbetreuung@lahn-dill-kreis.de

Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen (erfolgt über das JobCenter)

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Bei Fragen sprechen Sie bitte Frau Brück an.