Aufgaben und Pflichten des Elternbeirates und des Schulelternbeirates
Aufgaben und Pflichten
des Elternbeirates (EB):
- wird von den Eltern einer Klasse gewählt,
- erhält Einblick in das „System Schule“ und gestaltet Schule aktiv mit,
- ist Ansprechpartner für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer,
- er nimmt an den Sitzungen des Schulelternbeirates teil und vertritt dort die Belange seiner Klasse,
- er vermittelt in Problemfällen, die eine ganze Klasse oder einen Großteil einer Klasse betreffend (nicht in Einzelproblemen),
- wirkt aktiv bei Veranstaltungen der Schule, wie Sommerfeste usw. sowie deren Planung und Organisation mit,
- bemüht sich das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler zu vertiefen,
- setzt sich für Wünsche und Anregungen der Eltern ein,
- fördert die Anteilnahme der Eltern am Leben und Arbeiten der Schule,
- Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich.
- Die Mitglieder haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft Verschwiegenheit zu bewahren über alle Angelegenheiten, die ihnen während ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt werden.
des Schulelternbeirates (SEB):
- setzt sich aus den gewählten Klassenelternbeiräten zusammen
- die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte ein Vorstandsteam, welches mindestens einmal pro Halbjahr in Absprache mit der Schulleitung die Elternbeiratssitzung organisiert und moderiert
- er ist Sprachrohr aller Eltern gegenüber Kollegium und Schulleitung.
- Nimt aktiv an der Schulkonferenz teil und ist über die Schule und deren Vorhaben informiert und hat Stimmrecht bei wichtigen Schulangelegenheiten.